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Beschlussvorlage

Bürgerbegehren zu der Frage 'Soll der Freizeittreff KARO in der Schachtstraße als offene Kinder- und Jugendeinrichtung in bisherigem Umfang fortgeführt werden?'

16/0092 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat entscheidet über die rechtliche Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Fortführung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung „KARO“ in der Schachtstraße. Das Bürgerbegehren weist 5.322 gültige Unterschriften auf. Hintergrund der Vorlage ist die Haushaltskonsolidierung im Rahmen des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“, der ab 2021 einen Haushalt ohne Landeshilfen vorschreibt. Im Rahmen einer Neukonzeption von Jugendeinrichtungen sind jährliche Einsparungen von 250.000 Euro im Bereich der Kinder- und Jugendförderung vorgesehen, wobei 170.000 Euro durch die Neuorganisation des KARO, einschließlich des Umzugs der Jugendkunstschule, erreicht werden sollen. Die Verwaltung beziffert die jährlichen Kosten für die Fortführung des Freizeittreffs auf 170.000 Euro.

Es stehen zwei Beschlussvorschläge zur Auswahl. Bei Ablehnung des Bürgerbegehrens wird am 5. Juni 2016 ein Bürgerentscheid durchgeführt, dessen Kosten sich auf etwa 90.000 Euro belaufen. Ein Erfolg des Bürgerentscheids setzt mindestens 8.900 Stimmen voraus. Bei Annahme des Bürgerbegehrens sieht die Vorlage zur Kompensation der jährlichen Kosten eine Erhöhung des Grundsteuer-B-Hebesatzes vor. Dieser soll rückwirkend ab 2016 von 690 auf 700 v.H. und ab 2021 auf 760 v.H. angehoben werden. Eine rückwirkende Anpassung ist bis zum 30. Juni 2016 möglich. Eine einvernehmliche Verständigung mit den Vertretungsberechtigten wurde nicht erreicht.

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