Kinderhospizarbeit in Deutschland
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 16/0423 des Amts für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates über die Kinderhospizarbeit in Deutschland. Der Bericht erläutert die Strukturen der Sterbebegleitung für Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. Dabei wird zwischen stationären Einrichtungen, die Aufenthalte für die gesamte Lebensphase ab der Diagnose ermöglichen, und ambulanten Diensten unterschieden.
Die Kinderhospizarbeit umfasst neben der Begleitung der betroffenen Kinder auch die Einbeziehung der gesamten Familie. Ein wesentliches Merkmal ist der Austausch zwischen Familien in ähnlichen Lebenssituationen sowie die Entlastung von alltäglichen Aufgaben. Während stationäre Angebote stationäre Aufenthalte ermöglichen, leisten ambulante Dienste die Begleitung im häuslichen Umfeld. Die Verantwortung für die ambulanten Dienste liegt bei Koordinationsfachkräften aus der Sozialpädagogik oder Pflege. Die Unterstützung durch ehrenamtliche Kräfte erfolgt nach einem Befähigungskurs und umfasst Gesprächsangebote sowie alltagspraktische Hilfe, wobei die medizinische Pflege nicht Teil des Hospizangebots ist.
Regional ist der Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Emscher-Lippe tätig. Dieser begleitet derzeit 19 Familien aus den Städten Gladbeck, Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen, Oberhausen und Voerde durch 40 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. In der Sitzung findet zudem ein ergänzender Bericht durch die Koordinatorin des ambulanten Dienstes statt. Der Integrationsrat wird angehalten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Es entstehen durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
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