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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 34, Gebiet: Rentfort – Nord hier: Einleitungsbeschlüsse für Aufhebungsverfahren a) Einleitung des Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 34, 24. Änderung, Gebiet: Rentfort-Nord, sowie des Bebauungsplanes Nr. 34, Gebiet: Rentfort-Nord (teilweise), gemäß § 2 (1) und § 1 (8) BauGB b) Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 163, Gebiet: Schwechater Straße, gemäß § 12 Abs. 2 i. V. m. § 13a BauGB

16/0358

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck soll über die Einleitung von Aufhebungsverfahren für verschiedene Bebauungspläne im Gebiet Rentfort-Nord entscheiden. Die Vorlage sieht vor, das Aufhebungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 34, 24. Änderung, sowie für die 14. Änderung, die 3. Änderung und den ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 34 einzuleiten.

Hintergrund der Maßnahme ist die städtebauliche Neuausrichtung des Gebiets. Die bestehenden Festsetzungen, die unter anderem ein 14-geschossiges Hochhaus als städtebauliche Dominante vorsehen, entsprechen nicht den aktuellen Planungsvorstellungen einer homogeneren Stadtgestaltung hinsichtlich der baulichen Nutzung und Höhe. Da die Aufhebung der 24. Änderung ohne gleichzeitige Aufhebung der älteren Satzungen dazu führen würde, dass deren Festsetzungen im Geltungsbereich erneut wirksam werden, sind die entsprechenden Vorgängerplanungen ebenfalls einzubeziehen. Zukünftig soll sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den Vorschriften des § 34 BauGB richten.

Zudem wird die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 17. Oktober 2013 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 163 im Gebiet Schwechater Straße beantragt. Zwar bleibt das Ziel einer Neuentwicklung zur Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil Rentfort-Nord bestehen, die Umsetzung erfolgt jedoch nicht in der ursprünglich geplanten Form und nicht durch den ursprünglichen Vorhabenträger. Ein neuer Einleitungsbeschluss soll nach Abstimmung mit einem künftigen Vorhabenträger beantragt werden. Für die Aufhebungsverfahren fallen Kosten für Gutachten an, die aus vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt werden können.

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Dokumente

Ort

📍 Rentfort – Nord · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Rentfort – Nord.

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