Seniorenbeirat: Vorstellung der Akteure und deren Arbeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0138 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Vorstellung der Akteure und der Arbeitsweise des Seniorenbeirats in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 21. April 2015. Der Seniorenbeirat, der bereits 1979 gegründet wurde, ist durch einen Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2009 in der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck verankert.
Die Aufgaben des Beirats umfassen laut Geschäftsordnung die Wahrnehmung der Interessen älterer Menschen, die Überwachung der Einhaltung ihrer Rechte sowie die Bekämpfung von Ausgrenzung und Abwertung. Zudem fördert das Gremium Initiativen zur Unterstützung des generationenübergreifenden Dialogs und der Solidarität. Der Beirat berät in kommunalen Angelegenheiten, gibt Stellungnahmen ab und nimmt mit beratender Stimme an Fachausschüssen des Rates teil. Die Zusammensetzung des Beirats erfolgt durch Vertreter von Begegnungsstätten, Bewohnerbeiräten von Betreuungseinrichtungen, Kandidaten aus einer Zufallswahl sowie Vertreter von Organisationen und Verbänden der Seniorenarbeit.
Die laufenden Geschäfte werden durch den Vorstand geleitet, wobei die Arbeit durch verschiedene Arbeitskreise unterstützt wird. Der Bericht sieht vor, dass Vertreter des Vorstandes die Arbeit des Seniorenbeirats in der Sitzung darstellen. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Es entstehen durch diese Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
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