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Mitteilungsvorlage

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet – Teilplan Nord NO2-Belastung Vertragsverletzungsverfahren der EU

15/0270

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 15/0270 informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Stand des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, insbesondere im Hinblick auf den Teilplan Nord. Hintergrund der Information ist ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, da die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in verschiedenen Ballungsräumen weiterhin überschritten werden.

In Gladbeck werden die NO2-Werte seit 2009 über einen Passivsammler in der Grabenstraße gemessen. Die Werte lagen zuletzt zwischen 42 und 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, was laut Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrauchschutz eine mäßige Überschreitung des Jahresgrenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter darstellt. Die Belastung wird primär dem Straßenverkehr zugeordnet. Seit Juli 2014 gilt in einem Teil des Stadtgebietes eine Umweltzone, die die Einfahrt auf Fahrzeuge mit grüner Plakette begrenzt.

Die Bezirksregierung Münster hat die Stadt Gladbeck aufgefordert, über den Stand der Maßnahmen sowie über mögliche zusätzliche Schritte zu berichten. Die Verwaltung hat hierzu unter anderem die Neupflanzung von Bäumen nach dem Sturm „Ela“, die Teilnahme an der Aktion „Stadtradeln“ sowie die Beteiligung am Projekt „Klimametropole RUHR.2022“ gemeldet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass frühere Vorschläge der Stadt, wie die Ausweitung der Umweltzone oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 224, abgelehnt wurden. Die konkreten lokalen Folgen des EU-Verfahrens sind derzeit noch nicht absehbar.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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