Bericht der Jugendgerichtshilfe a) Organisation und Struktur b) Bericht zur Aufgabenwahrnehmung durch die Jugendgerichtshilfe Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 15/0055 des Amts für Integration und Sport informiert den Integrationsrat über die Organisation und die Aufgabenwahrnehmung der Jugendgerichtshilfe in Gladbeck. Die Jugendgerichtshilfe ist organisatorisch im Amt für Jugend und Familie innerhalb der Abteilung Hilfen zur Erziehung angesiedelt. Das Sachgebiet wird aktuell von 2,5 Fachkräften betreut.
Die Arbeit der Jugendgerichtshilfe basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Achten Sozialgesetzbuches sowie des Jugendgerichtsgesetzes. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie auf Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, sofern die Straftat im entsprechenden Zeitraum begangen wurde. Die Aufgaben umfassen die Mitwirkung im Strafverfahren, die Beratung von Betroffenen und deren gesetzlichen Vertretern sowie die Einbringung sozialpädagogischer Aspekte in die Gerichtsverhandlungen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt in der pädagogischen Begleitung von Auflagen und Weisungen, wie etwa der Durchführung von Sozialstunden, Täter-Opfer-Ausgleichen oder Anti-Gewalt-Kursen. Für die soziale Gruppenarbeit und Präventionskurse werden bei Bedarf zusätzliche Stundenkontingente bei freien Trägern eingekauft. Ziel der Maßnahmen ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, um eine straffreie Lebensführung zu unterstützen. Der Entwurf sieht vor, dass der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 151901100055
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150121155218
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150122110257
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