Bestellung einer Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0160 des Bürgermeisterbüros sieht eine Änderung in der Besetzung der Schriftführung für die Sitzungen des Rates der Stadt Gladbeck vor. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird vorgeschlagen, die bisherige Bestellung der Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften aufzuheben. Gleichzeitig soll eine neue Person als Schriftführerin für diese Aufgabe bestellt werden. Die Bestellung des stellvertretenden Schriftführers bleibt von dieser Änderung unberührt und besteht weiterhin bestehen.
Für die Umsetzung der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Entwurf wurde zur Entscheidung in die öffentliche Sitzung des Rates am 13. Mai 2015 eingebracht.
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- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 151404100160
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