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Beschlussvorlage

Bahnhof Zweckel Vorstellung der Planung der DB AG: Behindertengerechte Rampe auf der östlichen Bahnsteigseite

15/0074

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 5. März 2015 wird die Planung der Deutschen Bahn AG bezüglich der Schaffung einer behindertengerechten Rampe auf der östlichen Bahnsteigseite des Bahnhofs Zweckel zur Kenntnis gebracht. Die Maßnahme sieht den Bau einer Rampe vor, die von der Feldhauser Straße zum östlichen Bahnsteig führt und eine direkte Anbindung an die Bushaltestelle „Grüner Weg“ ermöglicht. Die Rampe soll eine maximale Neigung von 6 % aufweisen und über die erforderlichen Zwischenpodeste verfügen. Bis zur Fertigstellung des neuen Bahnsteigs ist eine provisorische Fläche zwischen der neuen Rampe und dem alten Bahnsteig vorgesehen.

Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen verzögerte sich aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke Beethovenstraße. Auf Anregung des Seniorenbeirats wurde die Prüfung eines vorgezogenen Baus der Rampe initiiert, was die Deutsche Bahn AG für das Jahr 2015 bestätigte.

Die Stadt Gladbeck beteiligt sich mit einem Pauschalbetrag von 23.500 Euro an den Herstellungskosten der Rampe. Zudem übernimmt die Stadt die jährlichen Kosten für die Verkehrssicherungspflicht, was die Beleuchtungs-, Reinigungs-, sowie die Schnee- und Streupflicht umfasst. Die jährlichen Aufwendungen hierfür werden mit 2.300 Euro veranschlagt. Vertreter der Deutschen Bahn AG sowie des beauftragten Ingenieurbüros stellen die Planung und den zeitlichen Ablauf der Maßnahme im Ausschuss vor.

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