Warnung der Bevölkerung - Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zum Aufbau eines Sirenensystems im Stadtgebiet Gladbeck vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2013, der eine Verbesserung der Bevölkerungswarnung fordert. Hintergrund sind Erkenntnisse aus vergangenen Schadensereignissen sowie die Notwendigkeit, bei Gefahrenlagen wie Hochwasser, Unfällen mit Gefahrgut oder Bränden in Industriebetrieben eine effektive Warnung zu gewährleisten.
Da in Gladbeck durch die industrielle Infrastruktur und die Nähe zu Gewässern wie der Emscher und der Lippe ein Gefahrenpotenzial besteht, sieht die Verwaltung den Einsatz von Sirenen als notwendige Maßnahme an. Das System soll einen Weckeffekt erzielen, damit die Bevölkerung über Radio oder Fernsehen Handlungsanweisungen erhalten kann. Geplant ist ein sukzessiver Aufbau bis zum Jahr 2019, wobei die Sirenen künftig auch mit Sprachmodulen ausgestattet werden sollen.
Für die Umsetzung steht eine Anschubfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 282.017,49 Euro zur Verfügung, die zweckgebunden bis Ende 2015 zu verwenden ist. Der Beschluss sieht die Umsetzung gemäß einem beiliegenden Kostenplan und Sirenenkataster vor, wobei die Standorte vorrangig an öffentlichen Gebäuden vorgesehen sind. Die erforderlichen Mittel sollen in den Haushalten der Jahre 2016 bis 2019 bereitgestellt werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150903100130
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150312075544
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150312075552
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20150312075558
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20150312075604
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 04.03.2015
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