Funktionsprüfung von privaten Abwasseranlagen Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0283 des Bürgermeisterbüros dient als Sachstandsbericht für die Sitzung des Umweltausschusses am 1. September 2014. Gegenstand der Vorlage ist die Funktionsprüfung von privaten Abwasseranlagen im Kontext der Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2013.
Durch die Gesetzesänderung wurde der bisherige § 61a LWG NRW gestrichen und durch die Neuregelungen in den Paragrafen § 53 Abs. 1e sowie § 61 LWG NRW ersetzt. Ergänzend tritt die Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw.) vom 9. November 2013 in Kraft. Mit dieser Neuregelung hat sich der Schwerpunkt der Überprüfung privater Abwasseranlagen auf Anlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten verschoben.
Im Rahmen der Ausschusssitzung wird eine Fachkraft des Ingenieuramtes einen Bericht über die Änderungen der Regelungen zwischen der alten Fassung des § 61a und der neuen Fassung des § 53 LWG NRW erstatten. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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