Gestaltungsleitfaden für Sondernutzungen in der Gladbecker Innenstadt
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung eine Beschlussvorlage zur Einführung eines Gestaltungsleitfadens für Sondernutzungen in der Gladbecker Innenstadt vorgelegt. Der Entwurf soll die bestehende Gestaltungssatzung aus dem Jahr 2001 vertiefen und Regelungen für Bereiche wie die Außengastronomie, Warenauslagen sowie mobile Werbeträger festlegen. Ziel der Maßnahme ist es, ein harmonisches Gesamterscheinungsbild in der Fußgängerzone zu schaffen, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes zu vermeiden.
Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit der C4C GmbH erarbeitet. Im Erstellungsprozess fanden Abstimmungen mit den betroffenen Akteuren statt, darunter Gastronomiebetriebe im Kernbereich der Innenstadt sowie der Einzelhandelsverband Westfalen-West e.V. und die Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. Die Verwaltung informierte zudem die ansässigen Betriebe über Presse- und Hauswurfsendungen und ermöglichte die Einsichtnahme sowie die Abgabe von Anregungen über die städtische Homepage. Der vorliegende Entwurf wurde nach der Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen mehrfach überarbeitet.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gestaltungsleitfaden als Grundlage für die Ermessensausübung bei der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen zu beschließen. Durch die Anwendung des Leitfadens soll eine Balance zwischen der Attraktivität des öffentlichen Raumes und den wirtschaftlichen Interessen der ansässigen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe erreicht werden. Finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage werden nicht erwartet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20141107100850
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