Palliativmedizinische Versorgung in Westfalen-Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0172 des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit der palliativmedizinischen Versorgung in der Region Westfalen-Lippe. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über die aktuelle Situation und die Strukturen der spezialisierten Versorgung, der im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.
Die Vorlage erläutert die medizinischen Grundlagen der Palliativmedizin, welche auf die Verbesserung der Lebensqualität bei fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankungen abzielt. Sie verweist auf die gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch V sowie auf die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten regionalen Palliativversorgung.
Im Kontext der lokalen Versorgung wird auf die Initiative des Hospizvereins Gladbeck verwiesen, der im Dezember 2012 einen Runden Tisch unter dem Namen „Palliativnetzwerk in Gladbeck“ ins Leben gerufen hat. An diesem Netzwerk sind verschiedene Akteure beteiligt, darunter Vertreter des Hospizvereins, Palliativärzte, stationäre Einrichtungen, ambulante Pflegedienste, Apotheker, Physiotherapeuten, Seelsorger sowie die Seniorenberatung und der Seniorenbeirat.
Im Rahmen der Sitzung soll eine Fachkraft für Anästhesie, die den Aufbau eines vergleichbaren Netzwerks in der Region Herne-Wanne-Eickel-Castrop-Rauxel begleitet hat, über die Versorgungssituation in Westfalen-Lippe berichten. Im Anschluss an den Bericht ist eine fachliche Beantwortung von Fragen vorgesehen. Durch die Vorlage entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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