Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) hier: Information zur Neuaufstellung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Stadtplanungs- und Bauausschuss informiert über die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Das zentrale Planungsinstrument der Landesplanungsbehörde, welches die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung festlegt, soll durch ein neues Verfahren ersetzt werden. Ziel der Neuaufstellung ist es, die bestehenden Pläne in einem einzigen Instrument zusammenzuführen.
Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans wurde von der Landesregierung am 25. Juni 2013 beschlossen. Im Rahmen eines laufenden Beteiligungsverfahrens können die Öffentlichkeit sowie die betroffenen öffentlichen Stellen den Planentwurf, die Begründung und den zugehörigen Umweltbericht vom 30. August 2013 einsehen. Diese Unterlagen sind bis zum 28. Februar 2014 im Internet sowie bei den Regionalplanungsbehörden und der Landesplanungsbehörde verfügbar. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Planunterlagen abzugeben.
Die im Entwurf formulierten Ziele sind als Erfordernisse der Raumordnung bereits jetzt bei anderen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Sachbereiche, für die der geltende LEP bislang keine Regelungen enthält. Der seit Juli 2013 geltende Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel wird in den neuen Entwurf übernommen, um die verschiedenen Planungsbestandteile künftig in einem Plan zu vereinen. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 132609100437
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130926150813
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