Ausbau des Platzangebotes für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege hier: Der Rechtsanspruch ab 1.8.2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 13/0351 des Amtes für Jugend und Familie informiert den Jugendhilfeausschuss über die aktuelle Situation beim Ausbau des Platzangebotes für Kinder unter drei Jahren in Gladbeck. Seit dem 1. August 2013 besteht für ein- und zweijährige Kinder ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege, sofern eine pädagogische Notwendigkeit vorliegt oder die Eltern Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Arbeitssuche nachgehen.
Nach dem Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2013/14 umfasst die Gruppe der betroffenen Kinder drei Jahrgänge mit insgesamt etwa 1.831 Kindern. Aktuell stehen 548 Plätze zur Verfügung, was einer Versorgungsquote von 29,9 Prozent entspricht. Bezogen auf die beiden Jahrgänge mit uneingeschränktem Rechtsanspruch liegt die Quote bei 49,2 Prozent und damit im Landesdurchschnitt. Während die Kindergartenplätze weitgehend belegt sind, bestehen im Bereich der Kindertagespflege noch etwa 30 freie Vermittlungsmöglichkeiten.
Der Ausbau der Infrastruktur ist noch nicht abgeschlossen. Für die Schaffung neuer Plätze sind teilweise bauliche Anpassungen in bestehenden Einrichtungen erforderlich. Die Umsetzung der Ausbauplanung umfasst laufende und geplante Bauarbeiten an verschiedenen Standorten, unter anderem in der Enfieldstraße, der Hermannstraße und der Breuker Straße. Das Familienbüro des Amtes für Jugend und Familie bietet zudem eine allgemeine Betreuungsberatung sowie die Vermittlung von Tagespflegeplätzen an.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 132108100360
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130828084440
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130828084906
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