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Organisation der städtischen Förderschulen a) Bildung eines Schulverbundes der Förderschule Roßheideschule als Hauptstandort mit der Förderschule Willy-Brandt-Schule als Teilstand- ort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW b) Ausbau der Roßheideschule für den Bereich 'Emotionale und soziale Entwicklung' um die Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2013/14 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW

13/0131 · Beschlussvorlage · 21.02.2013 · Schulausschuss

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