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Beschlussvorlage

Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde

13/0162

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 13/0162 dient der Information des Umweltausschusses über die Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde. In der Sitzung am 29. April 2013 ist vorgesehen, dass der Leiter der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen über die Zuständigkeiten und Tätigkeitsbereiche der Behörde berichtet.

Die Untere Immissionsschutzbehörde beim Fachdienst Umwelt der Kreisverwaltung Recklinghausen ist für den Bereich der Stadt Gladbeck zuständig. Zu den Aufgaben gehört die Sicherstellung des Nachbarschafts- und Umweltschutzes im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Behörde ist für die Zulassung und Überwachung genehmigungspflichtiger Anlagen, wie etwa Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern oder Biogasanlagen, sowie für die Überwachung nicht genehmigungspflichtiger Anlagen verantwortlich. Beispiele für letztere sind Tankstellen, chemische Reinigungen oder Handwerksbetriebe.

Der Aufgabenbereich umfasst zudem die Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden sowie den Schutz vor Lärm, Erschütterungen, Gerüchen und elektromagnetischer Strahlung. Des Weiteren fallen die Überwachung gewerblicher Anlagen sowie die Erteilung von Ausnahmen von Verboten für lärmintensive Nachtarbeiten unter diese Zuständigkeit. Für bestimmte umweltrelevante Anlagen liegt die Verantwortung bei der Bezirksregierung Münster. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.

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