Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Feststellungsbeschluss über den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen'
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0462 befasst sich mit der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Gladbeck. Ziel der Planung ist die systematische Regelung der Windenergienutzung zur Förderung regenerativer Energien. Von den ursprünglich drei untersuchten Suchräumen werden die Flächen südwestlich Rentfort sowie nördlich Wiesenbusch als Konzentrationszonen weiterverfolgt. Die Fläche der Mottbruchhalde wird aus der Planung ausgeschlossen, um die Gestaltung der Halde als Landschaftsbauwerk und Landmarke zu wahren und optische Beeinträchtigungen zu vermeiden. Diese Entscheidung folgt auch den Bedenken der Landschaftsplanung des Kreises Recklinghausen hinsichtlich des Naherholungsgebiets.
Die Planung basiert auf einer Standardanlagenhöhe von 150 Metern. Dabei werden Mindestabstände von 450 Metern zu Wohnsiedlungen und 300 Metern zu Einzelwohnstandorten eingehalten. Im Bereich nördlich Wiesenbusch wurde die Fläche verkleinert, um einen Abstand von 700 Metern zu einem Nistplatz eines Wanderfalken zu gewährleisten.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen geprüft. Während Anwohner und eine Unterschriftenliste mit über 130 Personen größere Pufferzonen und Abstände forderten, weist die Verwaltung auf die Einhaltung der geltenden Rechtsprechung hin. Stellungnahmen von Unternehmen und Behörden wurden berücksichtigt, wobei die Planung technische Anforderungen wie Abstände zu Gasleitungen, Leitungstrassen und Industrieanlagen sowie artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt. Die Stadtverwaltung lehnt die Forderung nach einer Differenzierung der Abstände nach Wohngebietstypen ab.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 123110100463
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121106120809
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