Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0188 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Umsetzung des seit dem 1. Januar 2012 geltenden Bundeskinderschutzgesetzes. Das Gesetz verfolgt das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zu stärken. Ein zentraler Bestandteil ist der Ausbau der „Frühen Hilfen“, die durch die Unterstützung von Familienhebammen und die Einrichtung von Netzwerken die Erziehungskompetenz bereits in der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren fördern sollen. Hierfür sind Bundesmittel für den Zeitraum von 2012 bis 2015 vorgesehen.
Das Gesetz sieht zudem eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Jugendämtern, Schulen, Gesundheitsämtern und der Polizei vor. So sollen beispielsweise Informationen bei Umzügen von Familien zwischen den Jugendämtern übermittelt werden. Zudem regelt die Vorlage die Befugnis von Berufsgeheimnisträgern, Informationen über Kindesgefährdung an das Jugendamt weiterzugeben. Für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe werden zudem verbindliche Qualitätsstandards sowie die Pflicht zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für hauptamtliche Mitarbeiter festgelegt.
In Gladbeck sind Teile des Gesetzes, wie die Informationsbereitstellung für Eltern und die Netzwerkstrukturen zur Prävention, bereits umgesetzt. Die Verwaltung prüft derzeit die weiteren Umsetzungsschritte, etwa den Einsatz von Familienhebammen oder die Beratung von Berufsgeheimnisträgern, und wartet hierzu auf Handlungsempfehlungen der Landschaftsverbände. Eine Arbeitsgruppe des Amts für Jugend und Familie soll bis Ende des zweiten Halbjahres 2012 Vorschläge zur lokalen Umsetzung erarbeiten. Die finanziellen Auswirkungen auf die örtliche Jugendhilfe sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar.
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Dokumente
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