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Beschlussvorlage

Förderung von unkonventionellem Erdgas in NRW (Fracking)

12/0084

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0084 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Thematik der unkonventionellen Erdgasgewinnung, auch bekannt als Fracking, in Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren umfasst das mechanische und chemische Aufbrechen erdgasführender Schichten im Untergrund durch das Einbringen von Wasser und Chemikalien unter hohem Druck.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen bergrechtlicher Genehmigungsverfahren für Probebohrungen Teile des Kreises Recklinghausen sowie Gebiete der Städte Essen, Mülheim, Mettmann und des Ennepe-Ruhr-Kreises freigegeben. Die Zuständigkeit für die Erteilung der entsprechenden Erlaubnisse liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg. Die Städte Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht von Bohrungen betroffen.

In der Vorlage werden potenzielle Risiken für das Grundwasser sowie die Kritik an der fehlenden Beteiligung der Öffentlichkeit und fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfungen angeführt. Da die Wasserversorgung von Gladbeck über Dorsten-Holsterhausen erfolgt, besteht ein Bezug zum Thema der Grundwassergewinnung. Institutionen wie der Kreis Recklinghausen und der Wasserversorger RWW haben sich bereits mit der Thematik befasst.

Ein Bohrstopp durch das Land Nordrhein-Westfalen gilt bis zum Vorliegen eines Gutachtens zu den Risiken, dessen Ergebnis für die zweite Jahreshälfte 2012 erwartet wird. In der Sitzung des Umweltausschusses wird ein Vertreter des Kreises Recklinghausen mündlich über den aktuellen Sachstand berichten. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

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