Sozialticket hier: Ende der Projektphase zum 31.12.2012
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen informiert den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit über die Regelungen zur Fortführung des Sozialtickets im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Die Pilotphase des Sozialtickets, welche am 1. November 2011 begann, endet planmäßig zum 31. Dezember 2012.
Auf Grundlage von Beschlüssen des Verwaltungsrates des VRR wird das Sozialticket ab dem 1. Januar 2013 in den Regeltarif übernommen. Dabei wird der Geltungsbereich innerhalb der Kreise auf eine kreisweite Gültigkeit ausgeweitet. Für das Jahr 2013 bleibt der Preis auf 29,90 Euro festgelegt. In den Folgejahren wird die Preisgestaltung von der Verfügbarkeit der Landesmittel abhängig sein; bei einer unzureichenden Förderung kann eine Anpassung des Preises auch unterjährig erfolgen. Sollte die Landesförderung vollständig wegfallen, entfällt das Angebot nach Ablauf des Folgemonats nach Kenntnisnahme durch den VRR.
Die bisherige Praxis der Berechtigungsprüfung durch Ämter und Verwraltungen wird beibehalten. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt werden als nicht vorhanden ausgewiesen. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ergänzende Daten zu Verkaufszahlen sowie statistische Kennzahlen wie Einwohnerzahlen und Arbeitslosenquoten liegen der Vorlage bei.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 122310100442
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121024095554
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20121024095559
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