Maßnahme 'Hof- und Fassadenprogramm' Stadtmitte
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0045 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit dem Hof- und Fassadenprogramm im Rahmen des Projekts Stadtmitte Gladbeck. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung des Stadtbildes sowie die Verbesserung der ökologischen Qualität und der Nutzungsmöglichkeiten von Freiflächen im privaten Bereich. Durch die Förderung baulicher Maßnahmen sollen private Investitionen im Stadterneuerungsprozess angeregt und die Wohnqualität im Stadtzentrum gesteigert werden.
Förderfähig sind die Neugestaltung von Hausfassaden und Hofflächen, unter anderem durch die Modernisierung von Dächern und Fassaden, die gärtnerische Gestaltung von Höfen, die Begrünung von Flächen sowie die Entsiegelung von Boden. Auch die Errichtung von Spiel- und Wegeflächen oder Regenschutzdächern sowie die Kosten für eine fachliche Beratung können unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der bestehenden Richtlinien der Stadt Gladbeck über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungen, wobei die Förderung von Eigenleistungen künftig entfällt.
Die Finanzierung des Programms erfolgt über Mittel der Bezirksregierung Münster, die im Rahmen eines Bewilligungsbescheids mit 400.000 Euro zu einer Förderquote von 90 Prozent bereitgestellt wurden. Zur Information und Beratung der interessierten Eigentümer und Mieter soll eine Öffentlichkeitsarbeit durch Flyer, Webauftritte oder Informationsveranstaltungen durchgeführt werden; eine Beratung erfolgt im Stadtteilbüro. Der Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 121001100044
Verwandte Vorlagen