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Beschlussvorlage

Maßnahme 'Verfügungsfond' Stadtmitte

12/0044

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0044 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der Einrichtung und Handhabung des sogenannten Verfügungsfonds im Rahmen des Projekts Stadtmitte Gladbeck. Dieser Fonds steht bis zum Jahr 2015 jährlich zur Verfügung, um kleinere Projekte zu finanzieren, die von der Bewohnerschaft, lokalen Akteuren oder der Händlerschaft vorgeschlagen werden. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements zur Gestaltung des Stadtmittellebens unter dem Leitmotiv der Familienfreundlichkeit.

Für eine Mittelbewilligung müssen Projekte zeitlich befristet sein, die Gemeinschaft oder Nachbarschaft stärken, Eigenverantwortung fördern, das Wohnumfeld verbessern sowie das Image und die Identität des Gebiets festigen. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nicht für laufende Betriebs- oder Personalkosten verwendet werden. Über die Vergabe entscheidet die Stadt Gladbeck auf Empfehlung einer Jury, dem sogenannten Runden Tisch. Dieses Gremium soll aus zwölf Personen bestehen, die für jeweils ein Jahr aus dem sozialen, ökonomischen und kulturellen Bereich der Innenstadt berufen werden. Die Geschäftsführung der Jury übernimmt das Quartiersmanagement.

Die Finanzierung erfolgt durch Mittel der Bezirksregierung Münster, die im Rahmen eines Bewilligungsbescheids eine Förderung in Höhe von 100.000 Euro bei einer Förderquote von 90 Prozent zugesichert hat. Die Haushaltsansätze sind für die Jahre 2012 bis 2015 jeweils festgesetzt. Der Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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