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Beschlussvorlage

Apotheken-Notdienst

12/0001

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0001 des Sozialamtes befasst sich mit der Neuregelung des Apotheken-Notdienstes in Westfalen-Lippe. Im Zuge einer Reform, die bereits im Vorjahr den ärztlichen Notdienst in der Region betraf, wird die Organisation des Apotheken-Notdienstes zum 1. Januar 2012 verändert.

Bisher war der Notdienst im Bereich Westfalen-Lippe in 95 Apothekennotdienst-Bezirke unterteilt, wobei die Regelungen auf einzelne Städte und Kreise beschränkt waren. Mit der Neuregelung übernimmt die Apothekenkammer in Münster die zentrale Organisation für die gesamte Region Westfalen-Lippe. Damit entfallen die bisherigen starren Notdienstbezirke für einzelne Städte und Kreise.

Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll über die Auswirkungen dieser Umstellung auf die Stadt Gladbeck informiert werden. Zu diesem Zweck ist ein Bericht durch den Sprecher der Apotheken im Kreis Recklinghausen vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neuregelung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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