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Beschlussvorlage

Antrag der CDU-Fraktion nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse: Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für die Stadt Gladbeck

12/0484 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Kulturausschusses am 19. November 2012 den Antrag gestellt, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für die Stadt Gladbeck auf die Tagesordnung zu setzen. Der Antrag basiert auf § 25 des Denkmalschutzgesetzes, wonach Gemeinden zur Erstellung und Fortschreibung solcher Pläne angehalten sind.

Ein Denkmalpflegeplan soll als fachlicher Beitrag zur Stadtentwicklungsplanung dienen. Er umfasst eine Bestandsaufnahme und Analyse des Gebiets unter siedlungshistorischen Gesichtspunkten, die Darstellung von Baudenkmälern sowie erhaltenswerter Bausubstanz und ein Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung von Schutz-, Pflege- und Nutzungszielen. Laut Antrag existiert zwar bereits eine Denkmalliste, die gesetzliche Aufgabe zur Erstellung eines umfassenden Plans sei jedoch noch nicht erfüllt.

In der Stadt sind derzeit 60 Baudenkmäler bekannt, wobei sich viele im Bereich des laufenden integrierten Handlungskonzepts für die Stadtmitte befinden. Die Fraktion schlägt vor, das städtebauliche Konzept durch den Denkmalpflegeplan zu ergänzen, um Schutzziele im Rahmen der Haushaltslage maßvoll festzusetzen und gegebenenfalls das Ortsrecht, etwa im Hinblick auf Werbeanlagen, an die Innenstadtsatzung anzupassen. Der Arbeitskreis Stadtbildpflege hat Unterstützung bei der Inventarisierung und der Entwicklung von Schutzzielen signalisiert. Der Ausschuss soll die Verwaltung mit der Aufstellung und Fortschreibung des Plans beauftragen.

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