Teilnahme am Stärkungspakt Stufe 2 - Sachstandsbericht -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck wurde durch die Bezirksregierung in den Stärkungspakt Stufe 2 aufgenommen. Dies folgt auf einen Antrag der Stadt gemäß § 4 des Stärkungspaktgesetzes, da die Stadt das Kriterium einer eintretenden Überschuldung bis zum Jahr 2016 erfüllt. Mit der Aufnahme in den Stärkungspakt ist die Stadt verpflichtet, bis zum 30. September 2012 einen Haushaltssanierungsplan vorzulegen. Dieser Plan muss den strukturellen Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Landeshilfe bis zum Jahr 2018 sowie ohne diese Hilfe bis zum Jahr 2021 darstellen.
Die Höhe der Landeshilfe wird nach aktuellem Stand auf 4,7 Millionen Euro geschätzt, wobei laut Verwaltung aufgrund von Korrekturbedarfen bei den zugrunde liegenden Haushaltsdaten noch Veränderungen nach oben oder unten möglich sind. Die Verwaltung hat bereits eine Korrekturmeldung an IT-NRW abgegeben. Der Konsolidierungsbedarf für das Jahr 2018 beläuft sich nach derzeitiger Berechnung auf etwa 28,25 Millionen Euro, was unter Einrechnung der Landeshilfe einen Konsolidierungszwang von 23,55 Millionen Euro bedeutet. Die Konsolidierung soll in gleichmäßigen jährlichen Schritten von rund 4,0 Millionen Euro erfolgen.
Zur Erarbeitung des Plans wird die Unterstützung der GPA in Anspruch genommen, wobei für die Stadt keine Beratungskosten entstehen. Der Entwurf des Haushaltssanierungsplanes wird den Fraktionen bis Ende August zur Beratung zugeleitet, damit dieser spätestens in der Ratssitzung am 20. September 2012 beschlossen werden kann.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120614133540
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