Diskriminierungsschutz in der Kommune Referat von Herrn Hartmut Reiners, Geschäftsführer vom Anti-Rassismus Informations-Centrum NRW (ARIC-NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Integrationsrates am 12. Oktober 2011 wird ein Referat zum Thema Diskriminierungsschutz in der Kommune behandelt. Die Vorlage 11/0395 des Amts für Integration und Sport sieht vor, dass der Geschäftsführer des Anti-Rassismus Informations-Centrum NRW (ARIC-NRW) über die Umsetzung des Diskriminierungsschutzes in Kommunen berichtet.
Der Bericht thematisiert die rechtlichen Grundlagen, wie das Grundgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), und die daraus resultierenden Verpflichtungen für Kommunen. Als Arbeitgeber, Dienstleister und ordnungspolitischer Akteur ist die Stadt an Vorgaben zur Chancengleichheit gebunden, wodurch der Diskriminierungsschutz als Querschnittsaufgabe für alle Bereiche kommunalen Handelns definiert wird.
Im Rahmen des Referats sollen zudem konkrete Handlungsempfehlungen für den Integrationsrat vorgestellt werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Integrationsrat den Bericht des ARIC-NRW zur Kenntnis nimmt.
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