Naturschutzgebiete in Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0240 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Umweltausschusses über die Naturschutzgebiete in Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist der im März 2001 vom Kreistag des Kreises Recklinghausen verabschiedete Landschaftsplan, der Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt enthält.
Im Stadtgebiet von Gladbeck sind aktuell elf Naturschutzgebiete ausgewiesen. Diese umfassen die Gebiete Nattbach, Möllersbruch, Zweckeler Wald, Rüdenheide, Quälingsbachaue, Bloomsfeld, Boyetal-Ost, Halde Ellinghorst, Halde Rheinbaben, Boyetal-West sowie das Natroper Feld. Die Ausweisung solcher Gebiete erfolgt gemäß den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, welches den Schutz von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften sowie die Erhaltung von Gebieten aus wissenschaftlichen oder landschaftlichen Gründen regelt.
Im Rahmen der Sitzung wird ein Vertreter des Vestischen Umweltzentrums, der als Untere Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen fungiert, detaillierte Informationen zu den Gladbecker Naturschutzgebieten geben. Dies umfasst insbesondere die Erläuterung der jeweiligen Schutzwürdigkeit sowie die Darstellung notwendiger Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die für den weiteren Erhalt der Flächen erforderlich sind. Für die vorliegende Information sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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