Anregung gem. § 24 GO NRW; hier: Antrag von Frau Ute Siepmann, Herr Gregor Enxing und weiteren 34 Unterzeichnern - Hermannschule Gladbeck -
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 11/0294 liegt eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vor, die von zwei Bürgerinnen und Bürgern sowie 34 weiteren Unterzeichnern eingereicht wurde. Gegenstand der Anregung ist die Situation der Hermannschule in Gladbeck im Kontext der Bildung eines Schulverbundes mit der Pestalozzischule.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt Gladbeck als Schulträger gemäß Schulgesetz verpflichtet ist, angemessene Klassen- und Schulgrößen sicherzustellen. Da ein geordneter Schulbetrieb an der Hermannschule nicht gewährleistet war, wurden organisatorische Maßnahmen ergriffen. Im Rahmen des Schulentwicklungsplans wurde die Bildung eines Schulverbundes vorgesehen. Um den Wunsch der Schulkonferenz der Hermannschule nach einer Fortführung des Standortes im katholischen Bekenntnis zu berücksichtigen, wurde die Änderung der Schule als rechtlicher Weg gewählt. Hierbei wird die kleinere Schule als Teilstandort der größeren Schule geführt, wodurch eine gemeinsame Schulleitung und Schulkonferenz entstehen, während die konfessionelle Ausrichtung gewahrt bleibt.
Hinsichtlich der Namensführung stellt die Verwaltung fest, dass die Bezeichnung Hermannschule für den Teilstandort rechtlich unzulässig ist, da eine Schule nur einen Namen führen darf. Die Bezirksregierung Münster hat die rechtliche Auflösung der Hermannschule bereits bestätigt. Eine offizielle Verwendung des Namens in schulischen Angelegenheiten ist nicht möglich, wenngleich die Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch bestehen bleiben kann. Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 112206100294
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110701105941
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20110701110348
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