Fotovoltaikanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Immobilienwirtschaft zum Thema Fotovoltaikanlagen dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses. Die Stadt Gladbeck ist Eigentümerin zahlreicher Gebäude, deren Dachflächen für die Installation regenerativer Energieerzeugungsanlagen geeignet sind. Während bereits Solarthermieanlagen auf der Dreifachsporthalle am Riesener-Gymnasium sowie auf der Vierfachsporthalle Rentfort-Nord vorhanden sind, werden an verschiedenen Schulen und Kindergärten bereits kleinere Fotovoltaikanlagen genutzt. Eine weitere Anlage an der Erich Kästner-Realschule soll im laufenden Jahr errichtet werden.
Um die kommunale CO2-Bilanz nachhaltig zu verbessern, strebt die Verwaltung eine großflächige Nutzung geeigneter Areale an. Da eine Eigenfinanzierung aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben nicht möglich ist, wird auf eine Fremdfinanzierung durch Investoren gesetzt. Als Partner wurde die ortsansässige SL-Windenergie GmbH ausgewählt. Das Unternehmen plant, an bis zu 31 städtischen Standorten, darunter Schulen, Feuerwehr-, ZBG- und Wohngebäude, Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 1,8 Megawattstunden zu errichten.
Einige der Anlagen sollen als Lehrobjekte für den praktischen Umweltschutz genutzt werden, wobei die Kooperation mit den betroffenen Schulleitungen derzeit geprüft wird. Durch die Bereitstellung der Dachflächen entstehen für die Stadt jährliche Erträge, die von der jeweiligen Ertragssituation der Anlagen abhängen. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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