Anlieferverkehr in der Fußgängerzone
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0036 des Dezernats V befasst sich mit der Regelung des Anlieferverkehrs in der Gladbecker Fußgängerzone. Hintergrund der Vorlage ist die Problematik des Fahr- und Anlieferverkehrs außerhalb der festgesetzten Zeiten. Aktuell sind Lieferungen von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 10:30 Uhr sowie von 18:30 bis 22:00 Uhr und samstags zwischen 6:00 und 9:00 Uhr zulässig.
Im Rahmen der Vorbereitung hat die Ordnungsbehörde eine Umfrage in umliegenden Städten zu den dortigen Regelungen und Ausnahmeerlaubnissen zum Befahren der Fußgängerzone durchgeführt. Zudem liegt eine Stellungnahme des Einzelhandelsverbandes sowie der Werbegemeinschaft zum Thema Anlieferverkehr in der Innenstadt vor.
Die Verwaltung hat verschiedene Alternativen zur ordnungsrechtlichen und baulichen Sicherung der Fußgängerzone gegen unzulässigen Anlieferverkehr geprüft. In der Sitzung des Ausschusses für Integrierte Innenstadtentwicklung wird die Einschätzung der Verwaltung hierzu vorgestellt. Dabei schlägt die Verwaltung vor, ordnungsrechtlichen Maßnahmen den Vorzug vor baulichen Maßnahmen zu geben. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 111701100035
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110120120143
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20110120120209
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