Mandatsverlust des Ratsherrn Frank Nickel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0149 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit dem Mandatsverlust eines Ratsmitglieds der SPD. Hintergrund ist die Verlegung des Hauptwohnsitzes des Ratsmitglieds von Gladbeck nach Gelsenkirchen mit Wirkung zum 1. März 2011.
Nach den rechtlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen setzt die Wählbarkeit unter anderem einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet voraus. Durch den Wohnsitzwechsel sind diese Voraussetzungen für das betroffene Ratsmitglied nicht mehr erfüllt, was gemäß § 37 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz den Verlust des Sitzes in der Vertretung zur Folge hat. Dem Rat obliegt die rechtliche Feststellung dieses Verlustes der Wählbarkeit, wobei ein Ermessensspielraum nicht besteht.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass der Ratsbeschluss der Aufsichtsbehörde sowie dem betroffenen Vertreter zugestellt und öffentlich bekannt gemacht wird. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Das Ratsmitglied scheidet endgültig aus, sobald der Beschluss unanfechtbar ist oder durch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren bestätigt wurde. Bis zum endgültigen Ausscheiden bleibt das Mitglied weiterhin rechtswirksam Teil der Vertretung, sofern der Rat nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Suspendierung der Teilnahme an der Arbeit der Vertretung beschließt. Nach dem Ausscheiden erfolgt die Ersatzbestimmung des freien Sitzes. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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