Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gebiet: Ehemalige Hofstelle Wienert
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0289 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht behandelt den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Hofstelle Wienert im Stadtteil Rentfort. Die Antragsteller beabsichtigen, die bestehende, baufällige Bausubstanz des etwa 12 Meter hohen Hauptgebäudes sowie der Nebenanlagen, mit Ausnahme eines Stallgebäudes, abzureißen. An deren Stelle sollen zwei freistehende, zweigeschossige Wohnhäuser mit einer Grundfläche von jeweils maximal 150 Quadratmetern errichtet werden.
Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 34, 3. Änderung, sowie der Flächennutzungsplan der Stadt Gladbeck legen für das betreffende Areal eine landwirtschaftliche Fläche fest, was eine Wohnbebauung nach geltendem Planungsrecht ausschließt. Da das Grundstück zudem Teil des Landschaftsschutzgebietes Nr. 4 ist, wären Anpassungen am Landschaftsplan erforderlich. Voruntersuchungen zur landschaftsverträglichen Einbindung wurden bereits durchgeführt und mit der Kreisverwaltung Recklinghausen abgestimmt, welche einer Änderung des Landschaftsplanes grundsätzlich zustimmt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens folgt. Voraussetzung hierfür ist, dass der potenzielle Vorhabenträger die Umsetzung des Projekts innerhalb einer festzulegenden Frist sicherstellt und die Kosten für die Planung und Erschließung übernimmt. Parallel dazu soll ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.
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