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Beschlussvorlage

Integriertes Handlungskonzept hier: Beschluss über die Erweiterung des Programmgebietes

10/0021 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0021 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Erweiterung des Stadterneuerungsgebietes „Soziale Stadt Gladbeck-Mitte“ gemäß § 171 e BauGB vor. Das integrierte Handlungskonzept soll damit auf ein zusätzlich identifiziertes Wohnquartier ausgeweitet werden, welches nördlich an die Konrad-Adenauer-Allee angrenzt.

Die Erweiterung umfasst das Wohngebiet östlich und westlich der Bülser Straße bis hin zur nördlich angrenzenden Bahntrasse. Als Begründung für die Ausweitung des Gebiets werden Erkenntnisse angeführt, die einen Handlungsbedarf in diesem Bereich aufzeigen. Dazu gehört die Optimierung der wohnungsnahen Freiraumsituation durch die Nutzung der Grün- und Spielfläche am Kotten Nie im Bezirk Mitte II. Zudem werden die soziale Struktur des Quartiers sowie sichtbare Mängel im Stadtbild und Wohnumfeld, insbesondere in der Siedlung der 1950er Jahre und bei den mehrgeschossigen Wohnblöcken an der Bülser Straße, als Gründe für die Einbeziehung genannt.

Da das vom Land bereits genehmigte integrierte Handlungskonzept Maßnahmen im Bereich der Bülser Straße vorsieht, ist die Erweiterung des ursprünglichen Projektgebietes erforderlich. Der Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, die Erweiterung des Stadterneuerungsgebietes wie in der beigefügten zeichnerischen Darstellung abgegrenzt zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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