Situation der von einer Abschiebung bedrohten Flüchtlinge aus dem Kosovo
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Situation von ausreisepflichtigen kosovarischen Staatsangehörigen in Gladbeck. Hintergrund ist ein im April 2010 unterzeichnetes Rücknahmeabkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo, welches die wechselseitige Rückführung von Personen ermöglicht.
Nach Angaben der Verwaltung leben derzeit 39 ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige in Gladbeck, die alle der Volksgruppe der Roma angehören. Von diesen Personen könnten aktuell 23 Personen zur Abschiebung gemeldet werden, darunter 12 Kinder und Jugendliche, von denen acht im Bundesgebiet geboren wurden. Bei 16 weiteren Personen wird derzeit von einer Durchsetzung der Ausreisepflicht abgesehen, unter anderem aufgrund von Erkrankungen oder zur Vermeidung von Familientrennungen. Bei acht dieser Personen wird die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels geprüft.
Die Verwaltung führt aus, dass für die 23 potenziell betroffenen Personen die Voraussetzungen für Bleiberechtsregelungen der Jahre 2006 und 2007 nicht erfüllt sind. Ein wesentlicher Grund für das Fehlen von Aufenthaltstiteln ist der mangelnde Nachweis von Integrationsmerkmalen wie Sprachkenntnissen oder Erwerbstätigkeit.
Die Ausländerbehörde prüft vor einer möglichen Rückführung alle rechtlichen Möglichkeiten und versucht, eine freiwillige Ausreise über das Rückkehrprojekt „URA 2“ zu fördern. Da bisher keine freiwillige Ausreise erfolgt ist, müssen Zwangsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Der Integrationsrat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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