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Beschlussvorlage

Verbleib der Gladbecker Schülerinnen und Schüler des Entlassjahrganges 2009 nach der Schulpflichterfüllung

10/0105 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0105 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Verbleib der Gladbecker Schülerinnen und Schüler des Entlassjahrgangs 2009 nach der Schulpflicht. Die Verwaltung legt dar, dass nach Beendigung der Schullaufbahn eine Erreichbarkeit der Absolventen für die Schulen oft nicht mehr gegeben ist. Um die berufliche Perspektive zu prüfen und bei Bedarf Beratung und Begleitung anzubieten, führen das Amt für Sport und Integration, das Amt für Jugend und Familie sowie das Projekt „Anstoß-Gladbecker Ausbildungscouching“ systematische Abfragen durch.

Im Rahmen dieser Erhebung wurden im Juli 2009 insgesamt 681 Entlassschülerinnen und -schüler kontaktiert. Von den 587 Gladbecker Absolventen des Jahrgangs 2009 befanden sich 16,9 Prozent in einer Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt und 62,7 Prozent besuchten eine weiterführende Schule. Weitere Anteile entfielen auf das Berufsgrundschuljahr, berufsqualifizierende Maßnahmen oder die Wiederholung des 10. Jahrgangs. Ein Anteil von 1,8 Prozent wurde als unversorgt eingestuft, wobei für diese Gruppe ein Berufswegplan angeboten wird.

Ein Vergleich der Daten zeigt, dass die Zahl der unversorgten Entlassschüler von 19 Personen im Jahr 2008 auf 11 Personen im Jahr 2009 gesunken ist. Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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