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Beschlussvorlage

Schulorganisation; Verlagerung der Fröbelschule Mitte, Bottroper Str. 55, in das Gebäude der früheren Willy-Brandt-Schule, Feldhauser Str. 228/230

10/0413 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0413 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Verlagerung der Fröbelschule Mitte in das Gebäude der ehemaligen Willy-Brandt-Schule in der Feldhauser Straße 228/230 vor. Grundlage für diesen Schritt ist der vom Rat der Stadt Gladbeck am 8. Juli 2010 verabschiedete Schulentwicklungsplan für die Sekundarstufe I und II sowie die Förderschulen.

Ziel der Umstrukturierung ist die Verbesserung der pädagogischen Bedingungen an der Förderschule. Durch den Umzug in das neue Gebäude sollen die vorhandenen Schulräume, die angeschlossene Schulsporthalle, der benachbarte Sportplatz sowie der hergerichtete Schulhof als Standort für die pädagogische Arbeit genutzt werden. Die Schulkonferenz der Fröbelschule hat sich in einer Stellungnahme vom 5. Mai 2010 zu dem Entwurf des Schulentwicklungsplans geäußert. Laut der Vorlage stellt die Verlagerung keine Änderung der Schule gemäß § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW dar.

Der Schulbetrieb an der neuen Wirkungsstätte soll spätestens ab dem Schuljahr 2011/12 aufgenommen werden. Die notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung des Gebäudes sowie zur Organisation des Umzugs werden durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulleitung koordiniert. Für das Vorhaben sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Verwaltung die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Verlagerung einleitet.

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