Gründung einer Gesellschaft zum Fotovoltaik-Projekt von Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) und Gesellschaft für die Energie und Wirtschaft mbH (GEW), Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0374 des Amts für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über Änderungen am Gesellschaftsvertrag der neu zu gründenden ELE-GEW Photovoltaikgesellschaft mbH. Nachdem der Rat der Stadt Gladbeck der Gründung dieser Gesellschaft sowie der mittelbaren Beteiligung bereits am 25. März 2010 zugestimmt hatte, wurden Anpassungen am Gesellschaftszweck vorgenommen. Diese Änderungen erfolgten nach einem Hinweis der Kommunalaufsicht, um die Anforderungen der Gemeindeordnung zu erfüllen.
Der nun definierte Gesellschaftszweck umfasst die Errichtung und Unterhaltung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Stadtgebiet Gelsenkirchen sowie die Einspeisung des gewonnenen Stroms. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, alle Maßnahmen zur Förderung dieses Zwecks selbst oder durch Dritte durchzuführen. Es ist festgehalten, dass die Installation von Anlagen auf privaten Immobilien nicht vorgesehen ist. Weitere formale Änderungen am Vertrag haben keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit.
Zudem wird der Rat über eine Marktanalyse sowie das Ergebnis eines Branchendialogs unterrichtet. Die Analyse, die von der Stadt Gelsenkirchen erstellt wurde, untersucht die Auswirkungen des Vorhabens auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft. Vertreter von Industrie- und Handelskammer, Kreishandwerkerschaft sowie verschiedenen Gewerkschaften wurden zur Stellungnahme aufgefordert und äußerten keine Bedenken gegen die Gründung. Das Projekt sieht die Einbindung lokaler Marktpartner für Planung, Bau und Betrieb vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 100408100376
- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20100816093207
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2010 21.07.2010
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2010; hier: Überplanmäßigen Bedarf im Produkt 03.01.04 Gymnasien Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen hier: Heisenberg-Gymnasium Aufwand in Höhe von 49.000 € 31.08.2010
- Genehigung einer Dringlichkeitsentscheikdung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i.V.m. ( 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2010; hier: Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 11.02.01 Planung und Bau der Stadtentwässerung Auszahlungen für Baumaßnahmen hier: Kanal Frentroper Straße Auszahlung in Höhe von 450.000 € 07.09.2010
- Bildung eines Schulverbundes der GGS Pestalozzischule als Hauptstandort mit der katholischen Hermannschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 29.06.2010
- Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2009/10 bis 2014/15 - Teilplan Allgemein bildende Schulen der Sekundarstufe I und II und Förderschulen - 29.06.2010
- Bildung eines Schulverbundes der GGS Wilhelmschule als Hauptstandort mit der GGS Albert-Schweitzer-Schule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 29.06.2010