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Beschlussvorlage

Witterungsbedingte Sperrungen von Sportplätzen in Gladbeck hier: Verfahren

04/0113 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 04/0113 des Amts für Schule und Sport befasst sich mit dem Verfahren bei witterungsbedingten Sperrungen von Sportplätzen in Gladbeck. Im Fokus steht dabei die unterschiedliche Beschaffenheit der Sportflächen, insbesondere der sogenannten Tennenplätze sowie der Rasensportplätze.

Die Vorlage erläutert, dass Tennenplätze aufgrund ihrer Konstruktion aus einer roten Ascheschicht keine Allwetterflächen darstellen. Besonders während der Frost-Tau-Wechsel-Perioden besteht das Risiko, dass Oberflächenwasser nicht in die gefrorenen unteren Schichten abfließen kann. Eine Nutzung der Plätze unter diesen Bedingungen kann zur Zerstörung der Deckschicht führen, weshalb ein sensibler Umgang mit diesen Flächen erforderlich ist. Im Gegensatz dazu sind die Rasensportplätze in der Wintersaison wesentlich häufiger von Einschränkungen der Bespielbarkeit betroffen.

Der Erste Beigeordnete wird in der Sitzung des Sportausschusses über die spezifischen Kriterien und die Entscheidungsabläufe informieren, die eine Sperrung der jeweiligen Sportflächen auslösen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die robuste Bauweise der Tennenplätze die jährlichen witterungsbedingten Ausfälle in der Regel auf wenige Tage begrenzt werden können. Für das beschriebene Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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