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Beschlussvorlage

Gewerbegebiet Hegestraße / westlich A 31 - Aufhebung der Sperrvermerke bei den Haushaltsstellen für Ingenieurkosten -

04/0011

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 04/0011 wird die Aufhebung von Sperrvermerken für bestimmte Haushaltsstellen im Rahmen der Entwicklung des Gewerbegebietes Hegestraße, westlich der A 31, beantragt. Zuvor hatte der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2003 beschlossen, das Förderprojekt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 4.917.000 Euro fortzuführen, wobei eine Förderung in Höhe von 1.797.550 Euro vorgesehen war. Die entsprechenden Haushaltsansätze im Entwurf für das Jahr 2004 waren zunächst mit einem Sperrvermerk versehen worden.

Nachdem das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Investitionsbank NRW die Förderzusage in Höhe von 1.797.550 Euro schriftlich bestätigt haben, sieht die Verwaltung die Aufhebung der Sperrvermerke als notwendig an, um die weitere Entwicklung des Gewerbegebietes zu gewährleisten. Konkret betrifft dies die Haushaltsstelle für Ingenieurkosten im Straßenbau mit einem Ansatz von 39.000 Euro sowie die Haushaltsstelle für Ingenieurbürokosten im Bereich Kanal B-Plan 120 mit einem Ansatz von 42.000 Euro. Durch die Aufhebung der Sperrvermerke werden insgesamt 81.000 Euro an Ingenieurkosten innerhalb der bereits beschlossenen Gesamtinvestition freigegeben. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Sperrvermerke an den genannten Haushaltsstellen offiziell aufzuheben.

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