Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2003; hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.03100.000.655000 - Kostenvorschuss Zwangsverwaltung -
03/0533 · Beschlussvorlage · 11.11.2003 · Rat