Bericht zum Schulrechtsänderungsgesetz 2003
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 03/0425 des Amtes für Schule und Sport dient der Information des Schulausschusses über das Schulrechtsänderungsgesetz 2003. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat dieses Gesetz am 2. Juli 2003 verabschiedet.
Mit der Neuregelung werden verschiedene gesetzliche Bestimmungen geändert. Ziel der gesetzlichen Anpassungen ist es, die rechtlichen Grundlagen für bildungspolitische Reformvorhaben zu schaffen bzw. zu präzisieren, die auf den Ergebnissen der PISA- und IGLU-Studien basieren. Der Bericht im Schulausschuss umfasst die Erläuterung der wesentlichen Änderungen dieses Gesetzes.
Aus finanzieller Sicht sind laut der Vorlage keine Auswirkungen zu verzeichnen. Die Sitzung des Schulausschusses zur Erörterung des Berichts war für den 29. September 2003 angesetzt. Der Bericht wurde durch den Ersten Beigeordneten vorgelegt.
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Dokumente
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