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Beschlussvorlage

Unterschutzstellung eines Denkmalbereiches

03/0293 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 03/0293 des Kulturamtes befasst sich mit der Einführung einer Satzung für den Denkmalbereich Brauck A in Gladbeck. Ziel der Vorlage ist die denkmalrechtliche Unterschutzstellung der ehemaligen Bergarbeitersiedlung, die die Roßheide-, Boy- und Horster Straße umfasst.

Nach der fachlichen Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde sowie des Westfälischen Amts für Denkmalpflege weist das Erscheinungsbild dieser Gartenstadt-Siedlung Denkmalwert auf. Die Erhaltungssatzung konzentriert sich dabei auf das äußere Erscheinungsbild, insbesondere auf die straßenseitigen Fassaden, die Dächer und die Vorgartenzonen. Innere Grundrisse oder nicht einsehbare Gartenbereiche sind von der Regelung nicht betroffen. Veränderungen an den geschützten Elementen sollen künftig nur mit einer entsprechenden denkmalrechtlichen Erlaubnis möglich sein.

Die Verwaltung begründet die Wahl der Denkbereichssatzung gegenüber anderen Instrumenten, wie etwa einer Gestaltungssatzung nach der Landesbauordnung, mit der besonderen historischen Wertigkeit der Siedlung. Ein entsprechender Vorschlag liegt zudem vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege vor. Da die betreffenden Liegenschaften zur Privatisierung anstehen, soll der Status der Siedlung durch die Satzung zeitnah rechtlich gesichert werden. Mit der Verabschiedung der Satzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht den Beschluss der Satzung für den Denkbereich Brauck A vor.

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