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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2001; Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.570.9350.9 - Beschaffung von beweglichem Vermögen -

01/0251 · Beschlussvorlage · 12.10.2001 · Rat

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010251