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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW hier: Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2001; Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.220.9354.9 Informatikfachraum Erich-Kästner-Realschule, Einrichtungskosten

01/0176 · Beschlussvorlage · 29.08.2001 · Rat

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010176