Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW hier: Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2001; Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.220.9354.9 Informatikfachraum Erich-Kästner-Realschule, Einrichtungskosten
01/0176 · Beschlussvorlage · 29.08.2001 · Rat