Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW hier: Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2001; Überplanmäßiger Bedarf bei a) HSt. 1.210.9415.0 und b) HSt. 1.220.9401.4 - Bauliche Änderungen und Verbesserungen, Gebäudeinstandsetzungen -
01/0173 · Beschlussvorlage · 29.08.2001 · Rat