Der Wahlausschuss der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Sitzung am 30. September 2020 die Vorlage 20/0339 zur Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterstichwahl vom 27. September 2020 vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung obliegt dem Wahlausschuss die formale Feststellung des Wahlergebnisses. Dies umfasst die Ermittlung der Zahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler sowie der Anzahl gültiger und ungültiger Stimmen. Zudem werden die auf die Bewerber entfallenden Stimmen sowie die gewählte Person offiziell festgestellt.
Die Prüfung der Wahlniederschriften der Wahlvorstände ergab keine grundsätzlichen Mängel hinsichtlich der Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Der Wahlausschuss ist dabei an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, behält sich jedoch das Recht vor, Rechenfehler zu korrigieren oder Bedenken gegen die Gültigkeit von Stimmzetteln in der Niederschrift zu vermerken. Die entsprechende Niederschrift wird in der Sitzung verlesen und durch den Wahlleiter, die Beisitzer sowie die Schriftführung zu unterzeichnen. Mit dem Beschlussentwurf stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Stichwahl auf Basis der vorliegenden Niederschrift offiziell fest. Für dieses Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen vorgesehen.