Sitzung des Integrationsrates
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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates
- 4Mehrsprachigkeit und ihre ChancenZur Vorlage · 18/0026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 18/0026 des Amtes für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates über das Thema Mehrsprachigkeit und deren Chancen. Der Inhalt der Vorlage thematisiert die sprachliche Entwicklung von Kindern, die in einem mehrsprachigen Umfeld aufwachsen. Dabei wird erläutert, dass der Spracherwerb maßgeblich vom sprachlichen Angebot der sozialen Umwelt und der Familie abhängt, wobei die ersten fünf Lebensjahre als zentrale Entwicklungsphase hervorgehoben werden.
Im Rahmen der Vorlage ist ein Referat vorgesehen, das von einer Fachkraft des Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Recklinghausen durchgeführt wird. Die Referentin befasst sich dabei mit der sprachlichen Entwicklung von Kindern im Elementarbereich sowie im Übergang zur Primarstufe. Der Fokus liegt auf den Prozessen des impliziten und unbewussten Lernens in einem mehrsprachigen Kontext.
Die Vorlage ist als Mitteilung zur Kenntnisnahme konzipiert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Information zu erwarten. Der Entwurf sieht vor, dass der Integrationsrat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 5Förderanträge zur Bezuschussung von Projekten und Veranstaltungen in der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck -MittelbewilligungZur Vorlage · 18/0109 · Beschlussvorlage
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Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck soll über die Bewilligung von Fördermitteln für Projekte und Veranstaltungen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit im Jahr 2018 entscheiden. Für diesen Zeitraum stehen dem Gremium insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung. Bis zum Stichtag am 31. Januar 2018 gingen 14 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 31.345 Euro ein.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus der Vertretung des Integrationsrates und der Verwaltung, hat auf Basis der geltenden Förderrichtlinien einen Vorschlag zur Mittelverteilung erarbeitet. Die Verwaltung orientierte sich dabei an Vorgaben, wonach nur öffentlich zugängliche Projekte von öffentlichem Interesse förderfähig sind, keine Zuschüsse an Institutionen gewährt werden und Kooperationen zwischen verschiedenen Vereinen oder Initiativen bevorzugt behandelt werden sollen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Bewilligung von Zuschüssen für verschiedene Vorhaben vor. Zu den beantragten Projekten gehören unter anderem die Förderung eines internationalen Orchesters für das Stadtjubiläum, ein Integrationstheater, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sowie Workshops zur Antirassismusarbeit und zur Stärkung von Mädchen. Die Gesamtsumme der vorgesehenen Zuwendungen beläuft sich auf einen spezifischen Betrag aus den aufgelisteten Einzelposten.
Zudem ist vorgesehen, in den Zuwendungsbescheiden darauf hinzuweisen, dass die Projekte als durch den Integrationsrat gefördert erkennbar zu machen sind, etwa durch Nennung in Flyern oder Pressemitteilungen. Antragstellende mit öffentlichen Veranstaltungen werden zudem gebeten, die Mitglieder des Integrationsrates persönlich einzuladen.
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- 6Vorstellung der Moscheegemeinde Interkulturelles Bildungszentrum Gladbeck e. V.Zur Vorlage · 18/0112 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 18/0112 des Amtes für Integration und Sport dient der Vorstellung des Interkulturellen Bildungszentrums Gladbeck e. V. im Integrationsrat. Der Verein vertritt die Moscheegemeinde in Gladbeck-Brauck, die seit 1976 religiöse und soziale Dienste anbietet. Die Gemeinde war bis zum Jahr 2006 rechtlich unselbstständig und gehörte dem Verband der Islamischen Kulturzentren an.
Die Arbeit des Vereins umfasst Schwerpunkte in der Jugendförderung sowie in der Bildung und Erziehung von Kindern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Jugendarbeit und der Unterstützung der schulischen Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund durch gezielten Nachhilfeunterricht. Die Betreuung erfolgt primär durch ehrenamtliche Mitglieder. Seit 2010 ist der Verein als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch anerkannt und verfügt über eine Erlaubnis des Landesjugendamtes für den Betrieb von Einrichtungen zur Kinder- und Jugendbetreuung.
Zusätzlich zu religiösen Zeremonien führt der Verein seit 2013 gemeinsam mit anderen muslimischen Organisationen ein Ramazanfest auf dem Willy-Brandt-Platz durch. Die Vorlage sieht vor, dass der Integrationsrat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch diese Vorstellung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 7100 Jahre Stadt Gladbeck - Stadtjubiläum 2019Zur Vorlage · 18/0111 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage des Amtes für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates über die Planung zum 100-jährigen Stadtjubiläum von Gladbeck im Jahr 2019. Anlass des Jubiläums ist das Datum des 21. Juli 2019, an dem die preußische Landgemeinde Gladbeck das Stadtrecht erhielt.
Die Stadtverwaltung entwickelt derzeit ein Konzept für die Feierlichkeiten, wobei die Einbindung der Bürgerschaft sowie der lokalen Vereine vorgesehen ist. Als Grundlage für die Planung dient unter anderem eine Bürgerkonferenz, die bereits im Juni 2017 stattgefunden hat, um Vorschläge für die Gestaltung des Jubiläumsjahres zu sammeln. Die ersten Überlegungen sehen verschiedene Ausstellungen, Publikationen und Veranstaltungen vor. Ein zentraler Bestandteil der geplanten Feierlichkeiten soll das Appeltatenfest als Höhepunkt des Jubiläums sein.
Die inhaltliche Gestaltung der Feierlichkeiten soll die historische Entwicklung der Stadt abbilden, die von der frühen Besiedlung über die industrielle Entwicklung durch den Bergbau bis hin zum Strukturwandel reicht. Auch die durch Zuwanderung geprägte Identität der Stadt soll in den Programmpunkten Berücksichtigung finden. Laut der Vorlage sind für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen. Der Integrationsrat wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 8Antrag der Liste ABI vom 26.02.2018 gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat Gemeinsam Fastenbrechen - Integration stärken a) Einschätzung der Verwaltung b) Antrag der Liste ABIZur Vorlage · 18/0123 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Integrationsrates am 14. März 2018 wurde über einen Antrag der Liste ABI zum Thema „Gemeinsam Fastenbrechen - Integration stärken“ entschieden. Der Antrag, der am 26. Februar 2018 gestellt wurde, befasst sich mit der Bedeutung des Fastenbrechens im Rahmen des Ramazan als Symbol für Integration in Gladbeck.
Die Verwaltung vertrat in der Vorlage die Auffassung, dass das Fastenbrechen ein Bestandteil religiöser Zeremonien ist, die in Gladbeck traditionell von muslimischen Familien, Vereinen oder Religionsgemeinschaften durchgeführt werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Nutzung öffentlicher Plätze wie dem Willy-Brandt-Platz durch muslimische Kulturvereine seit 2013 möglich ist und die Durchführung bisher reibungslos verlief. Die Verwaltung vertrat die Ansicht, dass staatliches Handeln zur Organisation eines solchen Abends nicht geboten sei, da die Wertschätzung durch die Teilnahme von Vertretern staatlicher Organisationen und der Zivilgesellschaft an bestehenden Einladungen zum Ausdruck komme.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Antrag der Liste ABI abzulehnen. Aus dem Dokument geht hervor, dass für das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen würden.
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- 9Berichte aus den Ausschüssen
- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat
- 11Mitteilungen des Integrationsratsvorsitzenden
- 12Mitteilungen der Verwaltung