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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 20.06.2017
- 5Überblick zum SommerferienprogrammZur Vorlage · 17/0250 · Mitteilungsvorlage
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Das Amt für Jugend und Familie hat dem Jugendhilfeausschuss eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 17/0250 vorgelegt, die einen Überblick über das Sommerferienprogramm im Jahr 2017 gibt. Der Bericht dient der Kenntnahme durch das Gremium.
Im Zeitraum vom 17. Juli bis zum 25. August 2017 wurden verschiedene Angebote in den Bereichen Spiel, Sport und Erlebnis durchgeführt. Die Ferienaktionen in Gladbeck waren nach Angaben der Verwaltung in der Regel kostenfrei, wobei für die Verpflegung geringe Kostenbeiträge erhoben wurden. Die Träger der freien Jugendhilfe boten neben traditionellen Stadtranderholungen auch Freizeiten im In- und Ausland an.
Die inhaltlichen Details zum Programm werden durch die örtlichen Träger der freien Jugendhilfe sowie durch das Amt für Jugend und Familie bereitgestellt. In der Ergebnisrechnung der Vorlage sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 24.000 Euro aufgeführt, die sich aus Personalaufwand, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwand zusammensetzen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch die bloße Kenntnahme des Berichts zu erwarten.
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- 6Neubau einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung an der Glatzer-/Breslauer Straße - Übertragung der Trägerschaft auf den Sozialdienst katholischer Frauen -Zur Vorlage · 17/0262 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0262 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung an der Glatzer-/Breslauer Straße sowie der Neuregelung der Trägerschaft. Ursprünglich war ein Umbau der bestehenden Einrichtung „Oase“ in der Waldenburger Straße geplant, um zusätzliche U3-Plätze zu schaffen. Aufgrund steigender Kosten durch baurechtliche Anforderungen und den Wunsch nach einer dauerhaften Lösung wurde jedoch ein Neubau in Modulbauweise auf einem städtischen Grundstück in unmittelbarer Nähe als Alternative entwickelt.
Das Projekt umfasst die Schaffung von 20 U3-Plätzen auf einer Fläche von rund 4.600 m². Die Finanzierung erfolgt durch Bundesmittel in Höhe von 360.000 Euro sowie Landesmittel aus dem Kommunal-Investitions-Förderungsgesetz in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Die Fertigstellung ist für die 52. Kalenderwoche vorgesehen, sodass der Betrieb voraussichtlich ab Januar 2018 aufgenommen werden kann.
Die Verwaltung beantragt, die Trägerschaft für die neue Einrichtung im Rahmen eines Nutzungsübertragungsvertrages auf den Sozialdienst katholischer Frauen zu übertragen. Der Vertrag sieht vor, dass der Träger die Instandhaltungspflichten übernimmt und die Räumlichkeiten mietfrei nutzt. Die bestehende Einrichtung in der Waldenburger Straße soll hingegen in städtischer Trägerschaft weitergeführt werden, um die Betreuung von 45 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren sicherzustellen.
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- 7Antrag Bundesprogramm 'Kita Einstieg'Zur Vorlage · 17/0292 · Beschlussvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss wird um die Befürwortung der Bewerbung für das Bundesprogramm „Kita-Einstieg – Brücken bauen in frühe Bildung“ gebeten. Das Programm zielt darauf ab, Kindern bis zum Alter von sechs Jahren den Zugang zum frühkindlichen Bildungssystem zu erleichtern, insbesondere wenn sprachliche Barrieren bestehen.
Die Grundlage für den Antrag bildet eine Analyse der Schuleingangsuntersuchungen der Jahre 2011 bis 2016, die einen Anstieg der Anzahl von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen in Gladbeck aufzeigt. Besonders in den Stadtteilen Butendorf, Brauck und Rosenhügel wurden erhöhte Risikoprofile festgestellt. Zur Gegensteuerung sind bereits Maßnahmen wie zusätzliche Sprachförderung an der Südparkschule sowie musiktherapeutische Angebote in städtischen Kindertageseinrichtungen geplant.
Im Rahmen des Bundesprogramms plant das Stadtamt 51/1 den Einsatz von drei Sprach- und Kulturmittlern sowie einer Koordinationsstelle. Die Aufgabe der Mittler soll darin bestehen, Familien durch aufsuchende Arbeit über das Bildungssystem zu informieren und die Anbindung an Betreuungsangebote zu fördern. Die Koordinationsstelle soll die lokalen Netzwerke verknüpfen und die Einsätze steuern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernimmt dabei 90 Prozent der Kosten für die Personalstellen und bietet zusätzliche Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen an. Die Stadt trägt einen Anteil an den jährlichen Aufwendungen. Ein Projektstart ist nach erfolgreicher Bewilligung für November 201kommaz017 vorgesehen, wobei das Projektende auf den 31. Dezember 2020 terminiert ist.
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- 8Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Antrag zur Förderung eines präventiven Angebotes 'Frühe Bildungsförderung und Sprachbildung'Zur Vorlage · 17/0293 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0293 des Amts für Jugend und Familie sieht die Förderung des präventiven Angebots „Frühe Bildungsförderung und Sprachbildung“ vor. Das Projekt basiert auf dem Konzept „Wir verstehen uns“, welches von der Frühförderinitiative e. V. Gladbeck entwickelt wurde. Dabei kommt die sogenannte Marte-Meo-Methode zum Einsatz, um die sichere Bindung und die Sprachbildung bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren zu unterstützen.
Die Zielgruppe umfasst Eltern mit jungen Kindern in Tageseinrichtungen sowie Familien, die bereits über eine Platzzusage für eine solche Einrichtung verfügen. Ein Zugang über soziale Dienste oder die Frühen Hilfen ist ebenfalls vorgesehen. Das Programm zielt darauf ab, durch Anleitung zum sprachlichen Dialog und zur Interaktion die Stärken der Eltern zu fördern und das Erziehungsverhalten zu festigen.
Das Konzept wurde bereits in Zusammenarbeit mit den Frühen Hilfen in mehreren Durchläufen mit Familien getestet. Für die Umsetzung des Angebots sind pro Jahr zwei Durchläufe mit jeweils zehn Einheiten geplant. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das „Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“. Für das Jahr 201 ein einmaliger Aufwand in Höhe von 6.000 Euro vorgesehen, der durch entsprechende Haushaltsmittel gedeckt ist. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der Maßnahme zustimmt.
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- 9Weihnachtsbeihilfe 2017Zur Vorlage · 17/0252 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 17/0252 des Amts für Jugend und Familie regelt die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2017. Der Entwurf sieht vor, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die sich im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Gladbeck befinden, eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 70 Euro auszuzahlen. Dies gilt für Personen, die sich in Familien- oder Heimpflege befinden oder in einer sonstigen betreuten Wohnform leben.
Die Vorlage stellt klar, dass gemäß den geltenden Richtlinien für Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder keine Weihnachtsbeihilfe gewährt wird, da diese Kinder weiterhin im elterlichen Haushalt leben. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den Sätzen erfolgen, die am jeweiligen Ort der Einrichtung gelten.
Die Verwaltung begründet die Höhe der Beihilfe mit der Angemessenheit und Vertretbarkeit des Betrags von 70 Euro, wobei auf die Vorgaben des Haushaltssanierungsplans verwiesen wird. Die Leistung wird als pflichtige Leistung eingestuft, da die Kosten nicht vollständig durch pauschalierte Leistungen abgedeckt sind. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen einmaligen Aufwand in der Ergebnisrechnung von 16.500 Euro, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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- 10Beschlusscontrolling 1. Halbjahr 2017Zur Vorlage · 17/0253 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 17/0253 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2017. Mit der Vorlage wird dem Ausschuss die entsprechende Beschlusskontrollliste zur Kenntnis gebracht.
Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass für die Durchführung dieser Information keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Die Vorlage wurde vom Ersten Beigeordneten erstellt und ist als Information zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12. September 2017 vorgesehen.
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten