Die Beschlussvorlage 14/0213 des Organisations- und Personalamtes dient der Feststellung des Ergebnisses der Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder, welche am 25. Mai 2014 stattgefunden hat. Gemäß der Wahlordnung der Stadt Gladbeck ist der Wahlausschuss dazu verpflichtet, nach einer Vorprüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter das Wahlergebnis sowie die Sitzverteilung nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte Lague/Schepers festzustellen.
Die Prüfung der Wahlniederschriften durch die zuständige Stelle ergab keine grundsätzlichen Mängel hinsichtlich der Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Lediglich das vorläufige Gesamtergebnis musste um sieben ungültige Stimmen korrigiert werden. Die Feststellung umfasst die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler, die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen, die Stimmenverteilung auf die einzelnen Listenwahlvorschläge, die Sitzzuteilung sowie die gewählten Bewerber.
Der Entwurf sieht vor, dass der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl gemäß der Niederschrift nach der Kommunalwahlordnung förmlich feststellt. Die entsprechende Niederschrift wird in der Sitzung vorgelesen und bedarf der Genehmigung sowie der Unterschrift durch den Wahlleiter, die Beisitzer und die Schriftführerin. Mit der Durchführung dieser Feststellung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.