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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Kulturprogramm für die Spielzeit 2013 / 2014 hier: Forum Deutscher MusikhochschulenZur Vorlage · 13/0151 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0151 des Kulturamtes sieht die Zustimmung zur Konzertreihe „Forum Deutscher Musikhochschulen“ für die Spielzeit 2013/2014 vor. Die Konzertreihe, die im Herbst 2013 in ihre 26. Saison geht, findet in der Mathias-Jakobs-Stadthalle statt. Die Veranstaltungen sind jeweils für einen Dienstag um 20:00 Uhr angesetzt.
Das Programm umfasst verschiedene Ensembles und Schwerpunkte verschiedener Musikhochschulen, darunter Beiträge der Hochschulen aus Münster, Nürnberg, Berlin, Düsseldorf, Mannheim, Köln/Aachen, Dresden, Hamburg sowie Köln. Die inhaltliche Gestaltung wurde durch die künstlerische Leitung abgestimmt, wobei laut Vorlage Änderungen der Termine oder Inhalte möglich bleiben.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen weist die Vorlage jährliche Aufwendungen in Höhe von 17.000 Euro aus, die unter anderem Personalaufwand sowie Sach- und Dienstleistungen umfassen. Auf der Ertragsseite werden jährliche Einnahmen in Höhe von 11.000 Euro veranschlagt, wobei eine Erhöhung der Einnahmen durch die erstmalige Erhebung eines Eintrittsentgeltes vorgesehen ist. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss den Programmvorschlägen einschließlich etwaiger erforderlicher Programmänderungen zustimmt.
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- 6KUSSS-Sommerprogramm 2013Zur Vorlage · 13/0153 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0153 des Kulturamtes sieht die Durchführung des KUSSS-Sommerprogramms für das Jahr 2013 vor. Das Programm, welches für die Bereiche Kultur, Unterhaltung, Spiel, Spaß und Spannung steht, richtet sich an verschiedene Altersgruppen während der Sommer- und Ferienzeit.
Die Kulturverwaltung plant, die bisherigen Veranstaltungsorte beizubehalten. Dazu gehören musikalische Veranstaltungen an Sonntagen im Innenhof des Wasserschlosses Wittringen sowie Aktionen für Kinder an Donnerstagen in der Innenstadt. Weitere Programmpunkte sind Angebote am Bücherbus im Stadtteil Zweckel, Oldie- und Musikveranstaltungen am Kotten Nie sowie die Veranstaltung „Umsonst & Draußen“ auf dem Willy-Brandt-Platz am 19. Juli.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen weist die Vorlage jährliche Aufwendungen in Höhe von 15.000 Euro aus, wobei die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 3.000 Euro reduziert wurden. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss dem Programmvorschlag einschließlich etwaiger erforderlicher Änderungen zustimmt.
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- 7.aStadtbücherei - Jahresstatistik 2012 -Zur Vorlage · 13/0152 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 13/0152 des Kulturamtes zur Jahresstatistik 2012 der Stadtbücherei legt die Auswirkungen eines Brandes im Februar 2012 dar. Durch eine Brandstiftung im Untergeschoss des Gebäudes entstanden Schäden, die eine umfassende Reinigung des Medienbestands sowie Sanierungsarbeiten durch eine Fachfirma erforderlich machten. Der Versicherer regulierte den Gesamtschaden in Höhe von 433.078 Euro. Infolge der Arbeiten war die Bücherei zunächst fünf Wochen lang geschlossen; der Ausleihbereich konnte Ende März 2012 wieder genutzt werden, während das Lesecafé und der Zeitschriftenlesesaal erst Anfang Mai wieder in Betrieb gingen.
Trotz der Einschränkungen im Angebot, die unter anderem zum Ausfall von Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sowie zur Absage der Kinderliteraturnacht führten, wurden im Jahr 2012 über 560.000 Medien ausgeliehen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem über 661.000 Ausleihen verzeichnet wurden, ist ein Rückgang zu beobachten, wobei die Verwaltung aufgrund der Schließungszeiten von einem eingeschränkten Aussagewert der Kennzahlen spricht.
Im Bereich der Leseförderung fanden 83 Einführungen für 1.495 Kinder und Jugendliche sowie 115 Veranstaltungen statt. Kooperationen wurden unter anderem mit der Sparkasse Gladbeck beim SommerLeseClub, dem Riesener-Gymnasium im Rahmen des Projektes „Bildungspartner NRW“ sowie mit dem Alevitischen Kulturverein und dem Türkischen Elternverein durchgeführt. Zudem fanden im Rahmen der Reihe „InterMezzo“ sowie durch Kooperationen mit dem Literaturbüro Ruhr verschiedene kulturelle Veranstaltungen statt. Der Kulturausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7.bAntrag der CDU-Fraktion nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse: Entwicklung der Besucherzahlen und Ausleihen im Jahr 2012 in der StadtbüchereiZur Vorlage · 13/0154 · Mitteilungsvorlage
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Die CDU-Fraktion hat gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse beantragt, die Entwicklung der Besucherzahlen und Ausleihen in der Stadtbücherei für das Jahr 2012 als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Kulturausschusses am 22. April 2013 aufzunehmen.
Grundlage für diesen Antrag ist ein Bericht der stellvertretenden Leitung der Stadtbücherei in der Lokalpresse vom 14. Januar 2013. In diesem Bericht wurde ein Rückgang der Besucher- und Ausleihzahlen für das Jahr 2012 angeführt, wobei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine gesicherten Zahlen vorlagen. Die Fraktion führt an, dass sich aus dieser Information verschiedene Fragen ergeben, die im Rahmen der anstehenden Ausschusssitzung diskutiert und beantwortet werden sollen. Die Mitteilungsvorlage liegt dem Kulturausschuss zur Beratung vor.
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- 8Denkmalliste der Stadt Gladbeck hier: Eintragung der Katholischen Pfarrkirche St. Elisabeth, Maria-Theresien-Str. 4, 45964 GladbeckZur Vorlage · 13/0156 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0156 des Kulturausschusses befasst sich mit der erneuten Entscheidung über die Eintragung der Katholischen Pfarrkirche St. Elisabeth in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck gemäß § 3 Abs. 1 DSchG NRW. Nachdem der Kulturausschuss im November 2011 gegen eine Eintragung gestimmt hatte, ordnete das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW im Oktober 2012 die Wiederaufnahme des Verfahrens an. In der Folge ordnete die Stadtverwaltung als Untere Denkmalbehörde im Dezember 2012 eine vorläufige Unterschutzstellung an.
Im aktuellen Verfahren liegen Stellungnahmen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie Einwendungen der Katholischen Propsteipfarrei St. Lamberti vor. Die Entscheidung basiert auf der Prüfung der inhaltlich-fachlichen Denkmalwertbegründung, wobei rechtlich keine Berücksichtigung von Fragen zur Nachnutzung oder zu Abrissabsichten vorgesehen ist. Die Verwaltung bewertet die fachlichen Belange des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als nachvollziehbar und hält die Einstufung als Baudenkmal für vertretbar.
Die Entscheidungsgewalt liegt bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gladbeck unter Berücksichtigung der fachlichen Begründung sowie der Gründe des Eigentümers. Bei Abweichungen von der Äußerung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe kann der zuständige Landesminister des MBWSV die Entscheidung herbeiführen. Laut Vorlage entstehen durch die Eintragung keine finanziellen Auswirkungen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Eintragung der Kirche als Baudenkmal vor.
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Hauptdokument|20130410115434|20130410115615|20130410115723|20130410115831|20130410115953
- 9Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 10Mitteilungen des Dezernenten